Sichern Sie sich jetzt die Umweltprämie*...

...beim Kauf eines deutschen Neuwagens und gleichzeitiger Verschrottung Ihres alten Dieselfahrzeugs mit EURO 1-4 können Sie je nach Hersteller und Modell bis zu 8.000,- € Umweltprämie* (Beispiel: Kauf VW Passat/Touareg) bekommen.

Wir helfen Ihnen bei der Abwicklung und der Bestellung eines deutschen Neuwagens. Wenn Sie keinen alten Diesel fahren und trotzdem bis zu 30% beim Neuwagenkauf sparen möchten, dann schauen Sie sich unsere Reimporte an. Unser Verkäuferteam hilft Ihnen gerne, das passende Angebot für Sie herauszusuchen.

In unserer Auflistung für deutsche Neuwagen, finden Sie ganz einfach Ihr Wunschfahrzeug mit dem richtigen Rabatt! Für die Berechnung des Listenpreises nutzen Sie bitte den jeweiligen Herstellerkonfigurator.

Bei Fragen steht Ihnen unser Verkäuferteam gerne zur Seite. 

*Je nach Hersteller muss das Altfahrzeug mindestens 6 Monate auf den Käufer des Neuwagens zugelassen sein. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Konditionsübersicht beim jeweiligen Hersteller.

**Rabatte und Prämien gelten nur auf deutsche Bestellfahrzeuge!


Die Umweltprämie

Durch die Diesel-Abwrackprämie wollen die Autohersteller einen Anreiz schaffen, damit die Halter ihr altes Fahrzeug mit einem Dieselmotor gegen einen Neuwagen mit moderner Abgasreinigung tauschen. Dadurch sollen die Stickoxid Emissionen langfristig gesenkt werden. Die Halter eines alten Dieselmotors mit Euronorm 1-4 erhalten beim Kauf eines neuen Dieselmotors bis zu 8.000,- € Umweltprämie vom Hersteller (Beispiel VW Passat). 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden um die Umweltprämie zu erhalten:   

  • das Altfahrzeug muss mindestens seit 6 Monaten auf Sie zugelassen sein
  • das Altfahrzeug muss einen Dieselmotor haben mit der Euronorm 1-4. Welche Euronorm Ihr Fahrzeug hat entnehmen Sie dem Fahrzeugschein unter der Position 14 (neuer Fahrzeugschein) oder der Position 1 (alter Fahrzeugschein) 
  • das Altfahrzeug muss verschrottet werden, je nach Hersteller frühestens 4 Wochen vor der Zulassung des Neuwagens und spätestens 4 Wochen nach der Zulassung des Neuwagens.

Die Verschrottung muss durch einen zertifizierten Verwerter durchgeführt werden! Folgende Unterlagen benötigt der Händler von Ihnen: Verschrottungszertifikat, Verwertungsnachweis sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II im Original.


Weitere Informationen zur VW Umweltprämie finden Sie im Presseportal von Volkswagen oder in unserem Blog zur Umweltprämie.